Um Rente zu erhalten, müssen auch Patienten mit M. Parkinson ausreichend lange Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die „allgemeine Wartezeit“ beträgt bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente fünf Jahre. Für die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung muss nachgewiesen werden, dass der Patient mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Grundlage für die monatlichen Rentenüberweisungen ist die Höhe der bisher gezahlten Beiträge. Wer eine Rente beanspruchen will, wendet sich an die Rentenberater der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Landesversicherungsanstalt (LVA). Die großen Versicherungsanstalten oder auch die Krankenkassen vermitteln auf Wunsch hin die Telefonnummern und Adressen der Berater.






