Einen wichtigen Teil im Rahmen der gesetzlichen Normierungen für Parkinson-Patienten stellt das Schwerbehindertenrecht dar. Der Gesetzgeber hat generell versucht, die durch eine chronische Erkrankung/Behinderung entstehenden Nachteile durch die Gewährung verschiedener Vorteile zumindest teilweise wieder aufzufangen. So besteht z.B. für Schwerbehinderte u.a. ein besonderer Kündigungsschutz oder ein Anspruch auf Zusatzurlaub. Wer seinen Anspruch als Schwerbehinderter im Sinne des o. g. Gesetzes anerkannt bekommen will, muss bestimmte körperliche Eigenschaften nachweisen können.
Nur in Ausnahmefällen können die aus dem Schwerbehindertengesetz entspringenden Vorteile ohne formellen Nachweis in Anspruch genommen werden.






