Patienten, die an einer Parkinson-Erkrankung leiden, gelten als chronisch Kranke. Auch für sie gilt die Sonderregelung des Bundesministeriums für Gesundheit: Sie müssen über zumutbare Grenzen hinaus keine Zuzahlungen zu Arznei-, Verbands- und Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) leisten. Auch die Fahrten zu Arztpraxen, zu Krankengymnasten oder ins Krankenhaus sind dann kostenlos.
Jeder Parkinson-Kranke kann bei seiner Krankenkasse diese Befreiung von Zuzahlungen beantragen, wenn eine Bescheinigung seines behandelnden Arztes nachweist, dass er seit mindestens einem Jahr bei ihm in Dauerbehandlung ist. Ferner muss der Patient nachweisen, dass er mindestens ein Jahr lang wenigstens 1% des jährlichen Brutto-Einkommens für derartige Zuzahlungen ausgegeben hat.






