Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für Sie notwendig werden. Hierfür ist das Vormundschaftsgericht notwendig. Es prüft auf Veranlassung von Angehörigen, Ärzten etc., ob ein Betreuer für Sie zu bestellen ist und welchen Aufgabenbereich diese Person wahrnehmen soll. Notwendig ist hierfür jedoch auf jeden Fall, dass der Richter Sie persönlich anhört. Zudem ist regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten einzuholen. Häufig wird auch die Betreuungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises um Äußerung gebeten. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Rechte selbständig wahrzunehmen, kann das Gericht auch einen Verfahrenspfleger z. B. Rechtsanwalt, für Sie bestellen. Bestellt das Gericht nach durchgeführtem Verfahren einen Betreuer, wird dieser Ihr gesetzlicher Vertreter in dem festgelegten Aufgabenbereich.






