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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Vorsorge

Leider ist es heute noch so, dass viele Patienten wie Angehörige keine Vorsorge für die weniger guten Zeiten treffen, in denen sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten wie gewohnt zu regeln.

Häufig wird diese Frage von vielen verdrängt oder auf später hinausgeschoben. Niemand kann jedoch sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren oder darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht. Ist für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen, wird durch das Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellt. Wollen Sie dies vermeiden, können Sie dies durch eine entsprechende Vollmacht oder Betreuungsverfügung regeln.

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