Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an eine solche Willenserklärung. Denjenigen, die bereits Vorsorgedokumente verfasst haben, sei dringend angeraten, dieses kritisch im Hinblick auf die Neuregelung zu überprüfen.
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung, in der ein Mensch regelt, wie er im Falle lebensbedrohlicher Krankheitssituationen behandelt oder nichtbehandelt werden möchte, wenn er sich selbst dazu nicht mehr äußern kann. Um einer solchen Erklärung eine medizinisch-fachkundliche Basis zu geben, ist es unbedingt erforderlich, sie gemeinsam mit einem Arzt zu verfassen.






