Nach unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung in allen Angelegenheiten. Rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen, wie sie aber oft bei einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit gefordert sind, dürfen von Ehegatten oder Kindern nicht abgegeben werden. Rechtsverbindliche Erklärungen dürfen sie für Sie nicht abgeben. Für Volljährige können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder in der Funktion eines bestellten Betreuers.






