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Hausarztzentrierte Versorgung – Interview mit F.-W. Mehrhoff, Geschäftsführer der dPV

Hintergrund:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit kurzem verpflichtet, ihren Versicherten neben der etablierten hausärztlichen Versorgung eine qualitativ besonders hochstehende hausärztliche Versorgung anzubieten. Patienten und Patientinnen, die an einem Hausarztmodell teilnehmen, haben sich für den Hausarzt als ständigen Partner entschieden.
Mit dem Hausarztmodell werden zwei zentrale Ziele verfolgt: Die Qualität der medizinischen Versorgung von Patienten und Patientinnen zu verbessern und einen effektiveren Einsatz der zur Verfügung stehenden Versorgungsmittel zu gewährleisten.
Um dies zu gewährleisten, sind die gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite verpflichtet, die hausarztzentrierte Versorgung sicherzustellen und den Versicherten Hausarztmodelle anzubieten (§ 73b SGB V). Sie schließen zu diesem Zweck Verträge mit Hausärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ab. Hausärzte können nur dann an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese sind in der Regel so gestaltet, dass einerseits eine qualitativ hochstehende Versorgung gewährleistet ist, andererseits eine flächendeckende hausarztzentrierte Versorgung realisiert werden kann. Bedeutet dies eine bessere Versorgung für Parkinson Patienten?

parkinson-web.de Redaktion: Wie beurteilen Sie die gesetzliche Vorgabe aus Sicht von parkinsonerkrankten Patienten, das seit April dieses Jahres die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, für ihre Versicherte eine „hausarztzentrierte Versorgung“ anzubieten?

Mehrhoff: Grundsätzliche ist jede Maßgabe zu begrüßen, die für Parkinson Patienten eine verbesserte Versorgungslage schafft. Soweit mit der vorliegenden hausarztzentrierten Versorgung versucht wird, Doppeluntersuchungen zu verringern, eine bessere Abstimmung und Beratung zwischen Haus- und Fachärzten zu erreichen und Arzneimittel gezielter zu verordnen, sind die Ansätze dieser Maßnahme sicherlich zu begrüßen. Sie alle dienen dazu, die krankheitsbedingten Einbußen der Lebensqualität zu verbessern. Hinzu kommt, dass es möglich sein wird, die Versorgung von Patienten wohnort- und zeitnäher zu gestalten und Patienten zeitnah an die Neurologen weiterzuleiten. Ob die ebenfalls damit verbundenen Ziele, schnellere Termine beim Hausarzt, kürzere Wartezeiten in der Praxis, Hilfe bei der Terminvereinbarung von Fachärzten und das Sparen der Praxisgebühr zu erreichen sind, wird sich zeigen. Zumindest der letzte Punkt ist umgesetzt worden, so dass für Patienten, die sich für eine Teilnahme an dieser Maßnahme entschieden haben, eine finanzielle Entlastung gegeben ist. Ob und inwieweit tatsächlich aber hierdurch schnellere Termine beim Hausarzt und eine Hilfestellung bei Terminvereinbarungen mit Fachärzten erreicht werden kann, wird die Zukunft zeigen. Bisherige Erfahrungen belegen diese Hoffnungen nicht.

parkinson-web.de Redaktion: Kann mit dieser speziellen Versorgungsform generell eine Verbesserung der Behandlungsqualität erwartet werden oder geht es letztlich nur darum, dass jeder Patient zunächst seinen Hausarzt aufsuchen sollte, bevor er im Bedarfsfall zu einem Facharzt überwiesen wird?

Mehrhoff: Die Praxis zeigt, dass bezüglich der Parkinson Erkrankung der Patient in der Regel seinem Neurologen vertraut und, bei einer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gezwungen ist, den Umweg über den Hausarzt zu wählen. Der Hausarzt ist in der Regel gerade bei fortgeschrittenen Erkrankungen nicht in der Lage, die mit diesem Modell verbundenen Hoffnung einer verbesserten Abstimmung und Beratung zwischen Haus- und Fachärzten sicherzustellen und wird keineswegs in der Lage sein, die Zahl der planbaren Krankenhauseinweisungen zu reduzieren. Der Patient als Teilnehmer dieses Projektes wird gezwungen werden, möglicherweise noch gegenüber dem Hausarzt darlegen zu müssen, warum er einen Neurologen aufsucht. Dies wird dazu führen, dass bezogen auf die Parkinson Patienten der bürokratische Aufwand steigt und weitere unnötige Arztbesuche anfallen, die im Bezug auf die Parkinson Erkrankung überflüssig sind.

parkinson-web.de Redaktion: Lässt sich dieses Versorgungsschema generell auf Parkinson Patienten übertragen oder gibt es bei dieser Krankheit andere Anforderungen an eine patientengerechte Gesundheitsversorgung?

Mehrhoff: Aus meiner Sicht lässt sich dieses Versorgungsschema generell nicht auf Parkinson Patienten übertragen. Parkinson Patienten sind primär auf die Behandlung durch Neurologen angewiesen, die sich exzellent in erster Linie in der medikamentösen Therapie ihrer Erkrankung auskennen. Diese Qualitätsanforderungen kann ein Hausarzt im Rahmen des hier diskutierten Modells trotz Qualitäts- und Servicestandards nicht erfüllen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Ziele, die mit diesem Modell verbunden sind.

Eine patientengerechte Gesundheitsversorgung müsste aus unserer Sicht vorsehen, dass die mit dem Hausarztmodell verbundene Idee und die damit einhergehenden Qualitäts- und Servicestandards für Hausärzte auf Neurologen übertragen werden, so dass durch die Neurologen eine adäquate Versorgung der Parkinson Patienten sichergestellt werden könnte. Dies würde dazu beitragen, dass die derzeitigen Diskussionen zum Austausch verschiedener Medikamente durch Generika oder auf der Grundlage von bestehenden Rabattverträgen unterblieben und sichergestellt würde, dass Parkinson Patienten die notwendigen Begleittherapien (hier insbesondere die Physiotherapie) in ausreichender Anzahl und Umfang verordnet bekämen.

parkinson-web.de Redaktion: Wie erklären Sie sich den Sachverhalt, dass die Krankenkassen bundesweit gesehen bisher sehr zurückhaltend beim Abschluss von hausarztzentrierten Versorgungsverträgen agiert haben?

Mehrhoff: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung unter dem Titel „Hausarztzentrierte Versorgung“ anzubieten. Damit wird der Hausarzt zum Koordinator und Casemanager für die eingeschriebenen Versicherten. Aus Sicht der Hausärzte bietet diese Art der Versorgung zum einen die Chance für eine zusätzliche Vergütung. Zum anderen bedeutet die Teilnahme an dem Vertrag, die dem Hausarzt die Rolle des Koordinators und Lotsen für die Patienten/Versicherten zuweist, auch ein Instrument der Patientenbindung.

Die Krankenkassen sehen in diesem Modellprojekt das Risiko einer möglichen Zersplitterung durch vielfältige, regional kleinräumige Verträge von Einzelkassen zur hausarztzentrierten Versorgung. Eine derartige Vertragslandschaft würde auch die gesetzlichen Krankenkassen vor erhebliche Probleme stellen. Dies mag ein Grund für die zögernde Haltung der Krankenkassen darstellen. Zwar haben in etlichen Regionen die KVen mit Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen. Diese Verträge zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass die Teilnahmewilligen, entsprechend den vertraglichen Anforderungen qualifizierten Hausärzten ihren Beitritt schriftlich erklären müssen. Da darüber hinaus keine besondere Auswahl durch die beteiligten Kassen stattfindet, besteht in diesen Verträgen somit gleichermaßen eine Kontrahierungszwang der Kasse. Zum anderen gibt die derzeitige Situation den Krankenkassen mehr als Recht. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragskonstrukte, die vor allem von der KBV und KV kritisch begleitet werden. Darüber hinaus werden nach Auffassung der Körperschaften über die besondere Anschubfinanzierung Honorarmittel aus der Regelversorgung abgezogen, auf die die Krankenkassen dann keinen Zugriff mehr haben. Von daher scheint die zögernde Haltung der Krankenkassen mehr als gerechtfertigt.

parkinson-web.de Redaktion: Bedarf es Ihrer Auffassung nach überhaupt spezieller Versorgungsformen im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, wenn ja, welche Versorgungsformen wären für Parkinson Patienten zu bevorzugen bzw. besonders wünschenswert?

Mehrhoff: Aus meiner Sicht gibt es durchaus eine Berechtigung, spezielle Versorgungsformen auszubilden und anzubieten. Insbesondere für Parkinson Patienten könnte ein entsprechendes Modellprojekt dazu beitragen, die im Rahmen der ambulanten und stationären Versorgung anfallenden Kosten zu reduzieren und die mit dem Hausarzt verbundenen Einsparziele wie Vermeidung von Doppeluntersuchungen, verbesserte Abstimmung und Beratung zwischen ambulanter und klinischer Versorgung sowie gezielterem Einsatz von Arzneimitteln zu verbessern. Bedingt durch das jetzige Gesundheitssystem ist der Patient insbesondere im Hinblick auf die Verordnung von Begleittherapien verstärkt darauf angewiesen, durch s.g. „Ärztehopping„ sich die für seine Erkrankung notwendigen Verordnungen zu verschaffen. Hier den Neurologen im Rahmen eines Modellprojektes eine besondere Lotsen- und Koordinationsfunktion zuzuweisen, erscheint aus meiner Sicht opportun. Damit würde vielen Patienten geholfen und letztlich auch dem Gesundheitssystem, um effektiv Mittel einzusparen bei gleichzeitiger maximaler medizinischer Versorgung.

Das Redaktionsteam von parkinson-web.de bedankt sich herzlich bei Herrn Mehrhoff für das Interview. Diese Interviewreihe wird mit dem Thema "Versorgung besonderer Arzneimittel" fortgesetzt.



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