Hintergrund:
Medizinische Versorgung von Parkinson-Patienten und anderen chronisch Erkrankten gliedert sich gegenwärtig in drei Teilbereiche:
Der ambulanten Behandlung durch niedergelassene Ärzte/-innen, die stationäre Versorgung in Krankenhäusern sowie die Rehabilitation.
Ziel der Rehabilitation ist es, Patienten/-innen bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Leistungen zur Rehabilitation sind Leistungen, die notwendig sind, um
Soweit Rehabilitationsleistungen in Deutschland Aufgabe verschiedener Sozialversicherungsträger sind, soll das Wettbewerbsstärkungsgesetz mit dazu beitragen, eine bessere Verzahnung und damit bessere Versorgung von Patienten sicherzustellen.
parkinson-web.de Redaktion: Welchen Stellenwert nimmt die medizinische Rehabilitation für Parkinson-Kranke generell ein?
Mehrhoff: Die medizinische Rehabilitation für Parkinson-Patienten stellt im Rahmen der Gesamttherapie-Möglichkeiten einen sehr wichtigen Bereich dar. Die Rehabilitation hat nicht nur zum Ziel, die körperliche und soziale Leistungsfähigkeit von Patienten zu erhalten und zu fördern; sie fördert auch die individuellen Fähigkeiten und die Möglichkeit zur Krankheits- und Lebensbewältigung. Patienten lernen, sich so zu verhalten, dass eine weitere Verschlimmerung ihrer Krankheitszustände nicht auftritt und chronische Störungen in ihrer Auswirkung so gut wie möglich begrenzt und beherrscht werden können.
Vor diesem Hintergrund hat gerade die medizinische Rehabilitation von Parkinson-Patienten einen sehr hohen Stellenwert. In spezialisierten Einrichtungen wird der Umgang mit der Erkrankung erlernt, Techniken mit dem Umgang bestimmter Krankheitssymptome vermittelt und damit die körperliche und soziale Leistungsfähigkeiten der Patienten gefördert. Die Möglichkeit, neue soziale Kontakte zu schließen, Umgang mit technischen Hilfsmitteln zu lernen und sich und seine Erkrankung besser einschätzen zu können, zeigen deutlich, dass der Stellenwert der medizinischen Rehabilitation für Parkinson-Patienten sehr hoch eingeschätzt werden muss.
parkinson-web.de Redaktion: Wie wurde in der Vergangenheit Reha vor Pflege seitens der gesetzlichen Krankenkassen entsprochen?
Mehrhoff: Gerade in der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass der oben angesprochene Grundsatz selten zum Tragen kam. Bei Patienten, die pflegebedürftig waren und wo es im Sinne der Rehabilitation darum ging, eine weitere Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden oder zu mindern, wurde dem Grundsatz nicht entsprochen. Mit Hinweis auf eine eventuell vorliegende Pflegebedürftigkeit wurden verstärkt seitens des Medizinischen Dienstes Anträge auf stationäre Rehamaßnahmen bei Parkinson-Patienten abgelehnt.
parkinson-web.de Redaktion: Seit Inkrafttreten des GKV-WSG wurde die medizinische Rehabilitation als Pflichtleistung erklärt. Was bedeutet das speziell für die Versorgung von an Parkinson erkrankten Menschen?
Mehrhoff: Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sieht im Bereich der Rehabilitation Änderungen vor. So enthält das Gesetz Maßnahmen von Schnittstellenproblemen zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege mit der Intension, z.B. unnötige Wartezeiten oder Pausen der Behandlungsabläufe zu vermeiden. Ziel dieses Gesetzes soll es sein, eine bessere Verzahnung der einzelnen Versorgungsbereiche sicherzustellen. Dabei geht es auch darum, dass ältere Menschen nicht zu früh in die Pflege „abgeschoben“ werden, sondern mit Hilfe der geriatrischen Rehabilitation so lange wie möglich aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Aber nicht nur die geriatrische Rehabilitation, sondern die gesamte medizinische Rehabilitation sind seit 01. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Zudem sind mit dem GKV-WSG die stationären Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet, sich zur Qualitätssicherung von unabhängigen Einrichtungen zertifizieren zu lassen. Dies bedeutet, gerade im stationären Rehabilitationsbereich, dass zukünftig Parkinson-Patienten zumindest die Hoffnung haben können, leichter als in der Vergangenheit stationäre Rehamaßnahmen antreten zu können. Soweit zukünftig Parkinson-Patienten nach dem vorliegenden Gesetz Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die zugelassen und zertifiziert sind, eigenständig aussuchen können, ist damit auch der Anspruch gegeben, speziell auf die Parkinson-Erkrankung ausgerichtete Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie der Medizinische Dienst hinsichtlich dieses Anspruchs verfahren wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich im Rahmen der Bewilligung von stationären Rehamaßnahmen nichts geändert hat. Der Medizinische Dienst gibt nach wie vor negative Stellungnahmen hinsichtlich der Empfehlung für eine stationäre Rehamaßnahme unter Verweis auf fehlende Rehapotenziale bzw. Pflegebedürftigkeit. Es wird daher wohl ein Wunsch in der Politik bleiben, mit diesem Gesetz eine bessere Verzahnung und eine bessere Rehabilitation von chronisch Kranken zu erreichen.
parkinson-web.de Redaktion: Wie ist es mit gesetzlichen Zuzahlungsregelungen bei der Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen bestellt?
Mehrhoff: Vom Grundsatz her sind für stationäre Vorsorgeleistungen (Kuren) und für stationäre Rehabilitationsleistungen 10 Euro pro Kalenderjahr zuzuzahlen. Diese Zuzahlungen sind jedoch begrenzt auf max. 28 Tage pro Jahr. Bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen können angerechnet werden.
parkinson-web.de Redaktion: Wie ist generell das Angebot an medizinischen Rehabilitationsleistungen für Parkinson-Patienten im Vergleich zu kurativen Behandlungsmöglichkeiten zu beurteilen?
Mehrhoff: Aus Sicht der Deutschen Parkinson Vereinigung stellen medizinische Rehabilitationsleistungen im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes das Mittel der 1. Wahl dar. Hier gilt es im Sinne der oben genannten Grundsätze Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Dies kann aus unserer Sicht nur durch entsprechende Leistungen erfolgen, die speziell bezogen auf die Parkinson-Patienten bei ihrer Erkrankung ansetzen und zu einer gesundheitlichen Stabilisierung der Patienten führen.
Kurative Behandlungsmöglichkeiten stellen allenfalls eine begleitende Behandlungsmöglichkeit dar, die im Sinne der seelischen Ausgewogenheit und eventueller Verbesserungen der Alltagsproblematik zu einem verbesserten Umgang mit der Erkrankung führen können. Für grundsätzliche medizinische Fragen sind jedoch medizinische Rehabilitationsangebote eindeutig vorzuziehen. Von daher bleibt es nach wie vor eine der Hauptforderungen der Deutschen Parkinson Vereinigung, dass im Rahmen der verschiedenen Rehabilitationsträger und Einrichtungen verstärkt die Möglichkeiten geschaffen werden, speziell auf die Parkinson-Erkrankung bezogene Angebote zu schaffen. Damit verbunden ist auch die Hoffnung an den Medizinischen Dienst, die in der Vergangenheit so ausgeprägte restriktive Zugangsmöglichkeit von Parkinson-Patienten in Bezug auf Rehabilitationsleistungen aufzugeben und mit dazu beizutragen, dass die vom Gesetzgeber gewollte Intention der Reha-Vorpflege umgesetzt wird und damit für Parkinson-Patienten eine verbesserte Lebensführung gesichert werden kann.
Das Redaktionsteam von parkinson-web.de bedankt sich herzlich bei Herrn Mehrhoff für das Interview. Diese Interviewreihe wird im kommenden Jahr mit dem Thema "Einbeziehung der Pflege in die integrierte Versorgung" abgeschlossen.