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Einbeziehung der Pflege in die integrierte Versorgung – Interview mit F.-W. Mehrhoff, Geschäftsführer der dPV

Hintergrund:
Ein wesentliches Problem des deutschen Gesundheitswesens war bisher die mangelhafte Zusammenarbeit zwischen einzelnen Teilbereichen. Oft müssen Patienten an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung oder beim Übergang in Rehabilitationsmaßnahmen die Koordination dieser einzelnen Behandlungsabschnitte selbst in die Hand nehmen. Sie müssen den Fortgang der für sie richtigen Therapie selbst recherchieren und organisieren, weil ihnen ein Ansprechpartner fehlt.
Angesichts der heutigen Herausforderung – veränderte Altersstruktur, die Zunahme chronischer Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen, sowie die Über-, Unter- und Fehlversorgung müssen Abschottung und Abgrenzung zwischen den einzelnen Teilbereichen eines Gesamttherapieplanes überwunden werden. Dies ist das Ziel der integrierten Versorgung. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, sowie ggf. Apotheken koordiniert zusammenwirken. Daher wurde schon im Jahre 2000 die integrierte Versorgung mit den Regelungen der § 140 a ff. eingeführt.
Die Umsetzung solcher Kooperationsformen blieb jedoch begrenzt und beschränkte sich weitgehend auf die Bildung von Praxisnetzen. Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden weitere rechtliche Hindernisse abgebaut und finanzielle Anreize gesetzt. Mit dem GKV Wettbewerbs-Stärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen fortgeführt und ausgebaut. Die Pflege kann zukünftig in die integrierte Versorgung mit einbezogen werden.

parkinson-web.de Redaktion: Die integrierte Versorgung gilt seit 2004 als eines der wenigen gesundheitspolitischen Erfolgsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gibt es im Bereich der Parkinson-Versorgung bisher nennenswerte Modelle, die auf eine verbesserte integrierte Patientenversorgung abzielen?

Mehrhoff: Soweit mit der Gesundheitsreform 2004 weitere rechtliche Hemmnisse abgebaut und finanzielle Anreize gesetzt worden sind, ist damit der Startschuss gegeben worden, über die bisherige Bildung von Praxisnetzen neue Versorgungsstrukturen aufzubauen. So stehen seit 2004 jährlich bis zu 1% der jeweiligen Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausvergütungen als Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung zur Verfügung. Die Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen findet außerhalb des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung statt. Eine Einflussnahme Dritter scheidet aus. Die Verantwortung für die Abfassung der vertraglichen Rechte und Pflichten liegt alleine bei den Vertragspartnern. Krankenkassen können auch Verträge mit Trägern von medizinischen Versorgungszentren abschließen sowie mit Trägern, die eine Versorgung durch dazu berechtigte Leistungserbringer anbieten, selbst aber nicht Versorger sind (z.B. Managementgesellschaften).

In der Vergangenheit hat es immer wieder verschiedene Versuche gegeben, auch für den Bereich Parkinson, entsprechende integrierte Versorgungsmodelle aufzubauen. So sind Modelle angedacht worden für die Region Düsseldorf, Thüringen und derzeit aktuell für den Bereich KV-Rheinland. Bisher sind diese Modelle immer wieder daran gescheitert, dass nach Ansicht der Krankenkassen die Patientenzahlen, die für ein solches Versorgungsmodell in Frage kämen, als zu gering angesehen werden. Soweit es in Hessen entsprechende Modelle gibt, arbeiten diese erfolgreich. Jedoch muss hierbei darauf hingewiesen werden, dass sie keineswegs flächendeckenden Charakter haben. Von daher muss festgestellt werden, dass es im Bereich der Parkinson-Versorgung bisher keine nennenswerten Modelle gibt, die zu einer verbesserten integrierten Patientenversorgung geführt haben.

parkinson-web.de Redaktion: Wie hoch schätzen Sie den Bedarf ein, Parkinson-Patienten auf der Grundlage integrierter Versorgungsstruktur qualitativ besser versorgen zu können?

Mehrhoff: Schon aufgrund der demografischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Zahl der multimorbiden älteren Parkinson-Patienten steigen wird. Damit stellt sich die Frage der Versorgung insbesondere solcher Parkinson-Patienten, die immobil sind und in der Regel durch Neurologen per Hausbesuch nicht mehr versorgt werden. Zudem gibt es aus unserer Sicht noch zahlreiche Parkinson-Patienten, die auch in Seniorenresidenzen und Altersheimen nicht adäquat medikamentös versorgt werden. Vor diesem Hintergrund schätzen wir den Bedarf als sehr hoch ein, durch den Aufbau integrierter Versorgungsstrukturen mit der Einbeziehung der Pflege diese Patienten qualitativ besser versorgen zu können.

parkinson-web.de Redaktion: Wo klemmt es am meisten im Versorgungssystem aus der Sicht eines Parkinson-Patienten? Beim Übergang von der stationären in die ambulanten Behandlung oder innerhalb des stationären bzw. ambulanten Sektors?

Mehrhoff: Bei der Versorgung von Parkinson-Patienten klemmt es aus Sicht der dPV an vielen Stellen. Primär ist hierbei zunächst einmal der Übergang von dem stationären in den ambulanten Sektor zu nennen. Viele Patienten erleben es immer wieder, dass nach einem stationären Aufenthalt mit medikamentöser Neueinstellung der ambulant behandelnde Arzt sich nicht in der Lage sieht, das im stationären Bereich unter großem Einsatz von finanziellen Ressourcen erarbeitete Therapieschema fortzusetzen. Hinzu kommt, dass Patienten häufig nur ein-, maximal zwei Mal pro Quartal einen Termin im ambulanten Bereich bekommen, sodass es häufig auch bei einer Entlassung aus dem stationären Bereich zu Schwierigkeiten in der ambulanten Versorgung kommt.
Aber auch im stationären Bereich gibt es zahlreiche Probleme. Die konziliarische Hinzuziehung eines Neurologen ist eher die Ausnahme denn die Regel. Dies führt dazu, dass es im stationären Bereich auch zu vielen Komplikationen kommt (z.B. Anästhesie), die durch eine Hinzuziehung eines Neurologen hätte vermieden werden können.
Der ambulante Sektor zwingt die Patienten immer wieder, durch „Ärztehopping“ die von ihnen für die Behandlung dieser Erkrankung notwendigen Medikamente und Begleittherapien verordnet zu bekommen.

Es ist aus unserer Sicht festzustellen, dass es an allen Ecken und Enden im vorliegenden Versorgungssystem klemmt, und der Patient sich häufig mit seinen berechtigten Ansprüchen nicht durchsetzen kann.

parkinson-web.de Redaktion: Wie bewerten Sie die durch die letzte Gesundheitsreform (GKV-WSG) im letzten Jahr grundsätzlich geschaffene Möglichkeit, den Bereich der Pflege nach dem SGB XI in die Versorgungsstruktur nach den Vorgaben des SGB V einzubinden?

Mehrhoff: Grundsätzlich bewerten wir diese Möglichkeit positiv. Parkinson-Patienten profitieren vielfältig von dieser Möglichkeit. Für die Pflege bedeutet die zentrale Einbindung in eine moderne Versorgungsform einen großen emanzipatorischen Schritt. Sie ist nicht mehr eine nachgeordnete Instanz, sondern vielmehr die qualifizierte Schnittstelle zwischen allen Leistungserbringern. Damit kann die Pflege einen nahtlosen Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung sicherstellen und sorgt so für deutlich mehr Effizienz, vor allem qualitativ. Gleichzeitig verfügt die Pflege nun über eine erforderliche Behandlungssicherheit, da der Arzt/Neurologe über einen schriftlichen Pflegeplan eine Anwendungsvorschrift vorlegen muss. Darüber hinaus stellt z.B. der Caremanager sicher, dass das Pflegepersonal stets auf dem aktuellen Wissensstand ist. Wir bewerten diese nunmehr vorgesehene Möglichkeit grundsätzlich sehr positiv.

parkinson-web.de Redaktion: Inwieweit spielt diese neue Regelung eine erkennbare Rolle für Parkinson-Patienten mit vorhandenem Pflegebedarf und wie sieht es bisher mit der Praxistauglichkeit dieser neuen Rechtsvorschrift aus?

Mehrhoff: Soweit es an entsprechenden Modellen bisher mangelt, hat die vorliegende Möglichkeit der Einbeziehung der Pflege in die Versorgungsstruktur die Praxistauglichkeit noch nicht bewiesen. In einem Modellprojekt zur integrierten Versorgung chronisch schwerkranker Menschen in Bayern hat sich jedoch herausgestellt, dass die theoretisch gesehenen Vorteile wie z.B. Reibungsverlust oder Qualitätsverbesserung sich auch in der Praxis gezeigt haben. Von dem bis ins Detail abgestimmten Prozess profitiert in diesem Modellprojekt in erster Linie natürlich der Patient. Das Qualitätsempfinden während des gesamten Behandlungs- und Pflegeverlaufs wurde deutlich erhöht und die Patienten waren wesentlich zufriedener.
Es bleibt eine der Grundforderungen unsererseits, durch ein entsprechendes Modellprojekt, wie z.B. jetzt für die Region der KV-Nordrhein angedacht, diese Ergebnisse des Modellprojektes ebenfalls nachzuvollziehen und somit langfristig zu einer besseren Versorgung der Parkinson-Patienten bundesweit beizutragen.



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